Elternmitwirkung

Elternvertretung

So sehr die Schule in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen verankert ist, so sehr braucht sie in ihrer Arbeit die Unterstützung der Familie. Deshalb ist die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule von zentraler Bedeutung. Je selbstständiger unsere Schulen werden, umso notwendiger ist ein guter Dialog mit den Eltern über schulspezifische Akzente und Profile.

Gesetzlich verankert sind im Schulgesetz verschiedene Formen der Elternmitwirkung: Auf der Ebene der Klasse, auf der Ebene der Schule und auf der Ebene des Schulträgers.

fs-elternarbeit
Im Klassenrahmen

Klassenelternvertreter/innen

Die Eltern wählen eine/n Klassenelternvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in. Die Wahl erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres.

Aufgaben:

– Organisation und Durchführung der Elternabende
– Ansprechpartner für Eltern, Lehrer, Schulleitung und pädagogische Mitarbeiter
– Förderung der Zusammenarbeit der Eltern untereinander, aber auch mit der Schule (Klassenfeste, Elterncafé, gemeinsame Unternehmungen)

Im Schulrahmen

Elternbeirat

Die Klassenelternvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen bilden den Elternbeirat der Schule. Dieser wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese Wahl erfolgt innerhalb von neun Wochen nach Beginn des Schuljahres.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, das Interesse der Eltern am Schulleben und an der Arbeit der Schule sowie für die gemeinsamen Aufgaben von Schule und Familie zu fördern. Auch ist es wichtig bei Festen und Feierlichkeiten die Eltern der Schule nach außen zu repräsentieren.

Schulkonferenz:
Aus dem Elternbeirat werden auch die Mitglieder der Elterngruppe in der Schulkonferenz gewählt. In der Schulkonferenz sitzen alle am Schulleben beteiligten Personengruppen: Lehrer/innen, Eltern, Schüler/innen. Die Schüler/innen können erst ab Klasse 8 in die Schulkonferenz gewählt werden. Hier in der Schulkonferenz werden bestimmte Dinge, die die Schule allgemein betreffen, behandelt und beschlossen: Schulordnung, Haushalt, Schulpartnerschaften, u. ä.

Und darüber hinaus

Gesamtelternbeirat

Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Elternbeiräte aller Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Der Gesamtelternbeirat befasst sich mit Angelegenheiten, die über die Belange der einzelnen Schule hinausgehen. Er ist Ansprechpartner für den Schulträger in allen Angelegenheiten, die mehr als eine Schule oder auch mehr als eine Schulart betreffen. In Stuttgart gibt es die Besonderheit, dass es für jede Schulart einen eigenen Ausschuss beim GEB gibt. www.geb-stuttgart.de

Und so geht´s:

Elternaktivitäten an unserer Schule

Elternmitwirkung beschränkt sich nicht auf die Arbeit in den gesetzlich vorgeschriebenen Gremien. An unserer Schule ist sie weitaus vielfältiger:

Elternbetreuung bei der Schulanmeldung

An den Tagen der Schulanmeldung (Mitte März) werden die Eltern, die auf ihre Kinder warten, von den Eltern der Drittklässler mit Kaffee und Kuchen bewirtet. So entsteht schon eine erste Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Einschulungsfeiern

Traditionell betreuen die Eltern der letzten Erstklässler die Eltern der „neuen“ Erstklässler im Anschluss an die offizielle Einschulungsfeier (am 1. Samstag nach Schuljahresbeginn). Die Kinder sind dann mit den Klassenlehrerinnen und dem jeweiligen pädagogischen Mitarbeiter bei ihrer ersten Schulstunde und auch die neuen Eltern sollen an unserer Schule willkommen geheißen werden, bei Kaffee, Kuchen und netten Gesprächen.

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